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15 K 921/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-06-24, 15 K 921/20
15 K 921/20Verwaltungsgericht24.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-24
Aktenzeichen: 15 K 921/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0624.15K921.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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