Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-06-23, 6 L 729/22

6 L 729/22Verwaltungsgericht23.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 L 729/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-23

Aktenzeichen: 6 L 729/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0623.6L729.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: UmwRG § 1; UmwRG § 2; BauGB § 35; BNatSchG § 67

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 2333/22 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 28. März 2022 betreffend die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf den G. H. I. , G1. …, G2. …. und …, wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

  1. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

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