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5 K 4183/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-06-07, 5 K 4183/20
5 K 4183/20Verwaltungsgericht07.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-07
Aktenzeichen: 5 K 4183/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0607.5K4183.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BauGB § 24 Abs 3 S 1; BauGB § 25 Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2; BauGB § 26 Nr 4; BauGB § 27 S 1; BauGB § 28 Abs 2 S 1
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.
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