Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-04-05, 6z L 388/22

6z L 388/22Verwaltungsgericht05.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6z L 388/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-05

Aktenzeichen: 6z L 388/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0405.6Z.L388.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.