projekte
6z L 388/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-04-05, 6z L 388/22
6z L 388/22Verwaltungsgericht05.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-05
Aktenzeichen: 6z L 388/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0405.6Z.L388.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.