Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-03-25, 2 L 379/22

2 L 379/22Verwaltungsgericht25.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 2 L 379/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-25

Aktenzeichen: 2 L 379/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0325.2L379.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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