Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-03-11, 5 L 66/22

5 L 66/22Verwaltungsgericht11.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 L 66/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-11

Aktenzeichen: 5 L 66/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0311.5L66.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BauGB § 35; BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 1; BauO NW § 6

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt der Antragsteller.

    1. Der Streitwert wird auf 3.750,- € festgesetzt.

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