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15 L 92/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-03-10, 15 L 92/22
15 L 92/22Verwaltungsgericht10.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-10
Aktenzeichen: 15 L 92/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0310.15L92.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: LPressG NRW § 4 Abs. 1, LPressG NRW § 4 Abs. 2 Nr. 3; LPressG NRW § 3, VwGO § 123, GO NRW § 43; DSG-GVO, GG Art. 5 Abs.1 Satz 2
a) Wann (Daten und Uhrzeiten von/bis) fanden die Gremiensitzungen statt, für die RM N. L. (C. 00/E H. ) in der laufenden Wahlperiode Verdienstausfallleistungen erhalten hat? Wann (Daten und Uhrzeiten von/bis) fanden die Fraktions- bzw. Gremiensitzungen statt, für die RM Dr. I. T. (V. ) in der laufenden Wahlperiode Verdienstausfallleistungen erhalten hat?
b) In welcher Höhe hat Frau L. seit Beginn der laufenden Wahlperiode – aufgeschlüsselt nach Monaten – Ansprüche auf Ersatzleistungen für Verdienstausfälle in Bezug auf Gremiensitzungen geltend gemacht? In welcher Höhe hat Herr Dr. T. seit Beginn der laufenden Wahlperiode – aufgeschlüsselt nach Monaten und nach Sitzungsart Fraktion bzw. Gremien – Ansprüche auf Ersatzleistungen für Verdienstausfälle geltend gemacht?
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/4 und die Antragsgegnerin sowie der Beigeladene zu 2. zu 3/4 als Gesamtschuldner, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.
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