Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-02-01, 12 L 1200/21

12 L 1200/21Verwaltungsgericht01.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1200/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-01

Aktenzeichen: 12 L 1200/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0201.12L1200.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Art 33 Abs 2 GG

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 16.000,- Euro festgesetzt.

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