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12 L 1200/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-02-01, 12 L 1200/21
12 L 1200/21Verwaltungsgericht01.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: 12 L 1200/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0201.12L1200.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Art 33 Abs 2 GG
Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 16.000,- Euro festgesetzt.
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