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12 L 1566/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-12-29, 12 L 1566/21
12 L 1566/21Verwaltungsgericht29.12.2021
Ablehnung eines Antrags auf Zwischenentscheidung/ Hängebeschluss aus Gründen des Einzelfalls
Entscheidungsdatum: 2021-12-29
Aktenzeichen: 12 L 1566/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1229.12L1566.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: GG Art 19 Abs 4
Ablehnung eines Antrags auf Zwischenentscheidung/ Hängebeschluss aus Gründen des Einzelfalls
Der Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung/Hängebeschluss wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zwischenverfahrens.
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