Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-12-29, 12 L 1566/21

12 L 1566/21Verwaltungsgericht29.12.2021

Regest

Ablehnung eines Antrags auf Zwischenentscheidung/ Hängebeschluss aus Gründen des Einzelfalls

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1566/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-29

Aktenzeichen: 12 L 1566/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1229.12L1566.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: GG Art 19 Abs 4

Leitsätze

Ablehnung eines Antrags auf Zwischenentscheidung/ Hängebeschluss aus Gründen des Einzelfalls

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung/Hängebeschluss wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zwischenverfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.