Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-11-08, 5a K 6223/17.A

5a K 6223/17.AVerwaltungsgericht08.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5a K 6223/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-08

Aktenzeichen: 5a K 6223/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1108.5A.K6223.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5a. Kammer

Normen: AsylG § 3

Tenor

I. Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 26.04.2017 (Az. 6894092-423) verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG zuzuerkennen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.