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19 K 3074/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-11-05, 19 K 3074/21
19 K 3074/21Verwaltungsgericht05.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-05
Aktenzeichen: 19 K 3074/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1105.19K3074.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: GewO § 35 Abs 1 und Abs 6
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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