Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-11-05, 12 L 1214/21

12 L 1214/21Verwaltungsgericht05.11.2021

Regest

Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Beamten auf Probe, der von der Staatsanwaltschaft des - von ihm nicht bestrittenen - unrechtmäßigen Besitzes von Betäubungsmitteln beschuldigt wird und die Teilnahme an einer kurzfristig angeordneten amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit im Hinblick auf einen Betäubungsmittelkonsum verweigert hat.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1214/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-05

Aktenzeichen: 12 L 1214/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1105.12L1214.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: BeamtStG § 39 Satz 1

Leitsätze

Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Beamten auf Probe, der von der Staatsanwaltschaft des - von ihm nicht bestrittenen - unrechtmäßigen Besitzes von Betäubungsmitteln beschuldigt wird und die Teilnahme an einer kurzfristig angeordneten amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit im Hinblick auf einen Betäubungsmittelkonsum verweigert hat.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

    1. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt

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