Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-10-19, 5 K 4082/20

5 K 4082/20Verwaltungsgericht19.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 K 4082/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-19

Aktenzeichen: 5 K 4082/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1019.5K4082.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BauO NRW § 6; VwVfG § 37 Abs 1; BauGB § 34 Abs 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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