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5 K 4082/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-10-19, 5 K 4082/20
5 K 4082/20Verwaltungsgericht19.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-19
Aktenzeichen: 5 K 4082/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1019.5K4082.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BauO NRW § 6; VwVfG § 37 Abs 1; BauGB § 34 Abs 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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