Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-10-11, 19 L 1087/21

19 L 1087/21Verwaltungsgericht11.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 1087/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-11

Aktenzeichen: 19 L 1087/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1011.19L1087.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: LHundG NRW § 12 Abs 2 Satz 1; § 10 Abs 1; § 7 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Weidemann aus Mülheim an der Ruhr wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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