Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-09-27, 6 K 2181/19

6 K 2181/19Verwaltungsgericht27.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 2181/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-27

Aktenzeichen: 6 K 2181/19

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0927.6K2181.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauO NRW § 85

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und zu 3. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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