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6 K 2181/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-09-27, 6 K 2181/19
6 K 2181/19Verwaltungsgericht27.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-27
Aktenzeichen: 6 K 2181/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0927.6K2181.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauO NRW § 85
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und zu 3. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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