Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-09-22, 11 K 5959/18

11 K 5959/18Verwaltungsgericht22.09.2021

Regest

Unter die Altenpflegeausbildungsumlage nach § 2 AltPflAusglVO fallen nur solche Pflegedienste, deren Tätigkeit gerade auf die Pflege alter Menschen ausgerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 11 K 5959/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-22

Aktenzeichen: 11 K 5959/18

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0922.11K5959.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: AltPflG § 25; AltPflG § 4 Abs. 3; AltPflAusglVO § 2 Abs. 1

Leitsätze

Unter die Altenpflegeausbildungsumlage nach § 2 AltPflAusglVO fallen nur solche Pflegedienste, deren Tätigkeit gerade auf die Pflege alter Menschen ausgerichtet ist.

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 22. Oktober 2018 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.