Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-09-10, 5 L 995/21

5 L 995/21Verwaltungsgericht10.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 L 995/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-10

Aktenzeichen: 5 L 995/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0910.5L995.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BauGB § 29 Abs 1; TA Lärm; Freizeitlärmerlass NRW

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, tragen die Antragsteller nach Kopfteilen.

2. Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.

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