Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-09-01, 19 L 964/21

19 L 964/21Verwaltungsgericht01.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 964/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-01

Aktenzeichen: 19 L 964/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0901.19L964.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: LHundG NRW § 3

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 2928/21 wird hinsichtlich Ziffern 2 und 3 der Ordnungsverfügung vom 17. Juni 2021 wiederhergestellt und bzgl. Ziffer 5 angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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