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11 L 609/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-08-23, 11 L 609/21
11 L 609/21Verwaltungsgericht23.08.2021
Rechtswidrigkeit eines vor Ablauf der Ausreisefrist verfügten Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 6 AufenthG für den Fall der nicht fristgemäßen Ausreise
Entscheidungsdatum: 2021-08-23
Aktenzeichen: 11 L 609/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0823.11L609.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: AufenthG § 28 Abs 1 S 1 Nr 1; AufenthG § 31; AufenthG § 19c; AufenthG § 11 Abs 6; BeschV § 9
Rechtswidrigkeit eines vor Ablauf der Ausreisefrist verfügten Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 6 AufenthG für den Fall der nicht fristgemäßen Ausreise
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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