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19 K 4050/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-08-11, 19 K 4050/20
19 K 4050/20Verwaltungsgericht11.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-11
Aktenzeichen: 19 K 4050/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0811.19K4050.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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