Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-08-05, 12 L 497/21

12 L 497/21Verwaltungsgericht05.08.2021

Regest

Entscheidet sich der Dienstherr, eine ausgeschriebene Stelle endgültig nicht mehr zu besetzen, so unterliegt diese aus seiner Organisationsgewalt hergeleitete Entscheidung lediglich einer Willkürprüfung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 497/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-05

Aktenzeichen: 12 L 497/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0805.12L497.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: GG Art 33 Abs 2,; VwGO § 123 Abs 1

Leitsätze

Entscheidet sich der Dienstherr, eine ausgeschriebene Stelle endgültig nicht mehr zu besetzen, so unterliegt diese aus seiner Organisationsgewalt hergeleitete Entscheidung lediglich einer Willkürprüfung.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

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