Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-07-19, 5 K 10328/17

5 K 10328/17Verwaltungsgericht19.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 K 10328/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-19

Aktenzeichen: 5 K 10328/17

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0719.5K10328.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: BauNVO § 8 Abs 3 Nr 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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