Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-06-08, 6 K 2051/20

6 K 2051/20Verwaltungsgericht08.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 2051/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-08

Aktenzeichen: 6 K 2051/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0608.6K2051.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauO NRW 2018 § 6; BauO NRW 2018 § 48; BauGB § 34

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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