Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-05-21, 2 L 664/21

2 L 664/21Verwaltungsgericht21.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 2 L 664/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-21

Aktenzeichen: 2 L 664/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0521.2L664.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Antragstellers vom 5. Mai 2021 auf Erhalt einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem mRNA-Impfstoff im Impfzentrum der Antragsgegnerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts bis zum 28. Mai 2021 (neu) zu entscheiden.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.
    1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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