Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-05-06, 14 L 648/21

14 L 648/21Verwaltungsgericht06.05.2021

Regest

Hinweis: nachfolgend und teilweise abändernd OVG NRW 15B840/21

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 648/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-06

Aktenzeichen: 14 L 648/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0506.14L648.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: VersammlG § 15

Leitsätze

Hinweis: nachfolgend und teilweise abändernd OVG NRW 15B840/21

Tenor

  1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

  2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

  3. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ist der Tenor den Beteiligten vorab telefonisch bekanntzugeben.

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