Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-03-09, 7 L 104/21

7 L 104/21Verwaltungsgericht09.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 7 L 104/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-09

Aktenzeichen: 7 L 104/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0309.7L104.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 47.344,35 Euro festgesetzt.

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