Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-03-03, 15 L 238/21

15 L 238/21Verwaltungsgericht03.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 15 L 238/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-03

Aktenzeichen: 15 L 238/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0303.15L238.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: GO NW § 26 Abs 2 Satz 5

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragstellern unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine Kostenschätzung für das mit Schreiben vom 30. Dezember 2020 angezeigte Bürgerbegehren zur Gründung der „Kommunale Kliniken F. gGmbH“ zur Förderung der Gesundheitsversorgung in F. mitzuteilen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

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