Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-02-22, 8 L 1615/20

8 L 1615/20Verwaltungsgericht22.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 8 L 1615/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-22

Aktenzeichen: 8 L 1615/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0222.8L1615.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
    1. Der Streitwert wird auf 30.000,- Euro festgesetzt.

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