Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-27, 9 L 1734/20

9 L 1734/20Verwaltungsgericht27.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 1734/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-27

Aktenzeichen: 9 L 1734/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0127.9L1734.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs. 5, BauO NRW § 82; BauO NRW § 62 Abs. 1 Nr. 13 Buchst g

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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