Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-20, 9 L 1627/20

9 L 1627/20Verwaltungsgericht20.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 1627/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-20

Aktenzeichen: 9 L 1627/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0120.9L1627.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: StVG § 3; FeV § 46

Tenor

    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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