Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-20, 6 L 1434/20

6 L 1434/20Verwaltungsgericht20.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 L 1434/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-20

Aktenzeichen: 6 L 1434/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0120.6L1434.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauGB § 35, BlmSchG § 3; BImSchG § 5; BauO NRW 2018

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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