Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-08, 14 L 1537/20

14 L 1537/20Verwaltungsgericht08.01.2021

Regest

Eine Muslima, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt, hat keinen Anspruch auf eine Ausnahme von dem am Steuer eines Kraftfahrzeugs geltenden Verhüllungsverbot

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 1537/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-08

Aktenzeichen: 14 L 1537/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0108.14L1537.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: StVO §46, StVO §23 Abs 4, GG Art 4, GG Art 2, GG Art 14

Leitsätze

Eine Muslima, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt, hat keinen Anspruch auf eine Ausnahme von dem am Steuer eines Kraftfahrzeugs geltenden Verhüllungsverbot

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens

  2. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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