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14 L 1537/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-08, 14 L 1537/20
14 L 1537/20Verwaltungsgericht08.01.2021
Eine Muslima, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt, hat keinen Anspruch auf eine Ausnahme von dem am Steuer eines Kraftfahrzeugs geltenden Verhüllungsverbot
Entscheidungsdatum: 2021-01-08
Aktenzeichen: 14 L 1537/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0108.14L1537.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: StVO §46, StVO §23 Abs 4, GG Art 4, GG Art 2, GG Art 14
Eine Muslima, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt, hat keinen Anspruch auf eine Ausnahme von dem am Steuer eines Kraftfahrzeugs geltenden Verhüllungsverbot
Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens
Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.
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