Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-04, 14 L 1707/20

14 L 1707/20Verwaltungsgericht04.01.2021

Regest

Mitwirkungsobliegenheiten des Fahrzeughalters bei der Ermittlung wegen eines Verkehrsverstoßes auf einer unbegleiteten Probefahrt.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 1707/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-04

Aktenzeichen: 14 L 1707/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0104.14L1707.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: StVZO § 31a

Leitsätze

Mitwirkungsobliegenheiten des Fahrzeughalters bei der Ermittlung wegen eines Verkehrsverstoßes auf einer unbegleiteten Probefahrt.

Tenor

    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 1.200,00 € festgesetzt.

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