Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-12-22, 6 L 1368/20

6 L 1368/20Verwaltungsgericht22.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 L 1368/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-22

Aktenzeichen: 6 L 1368/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:1222.6L1368.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: GebG NRW 9,13

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 3156/20 gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom 16. Juli 2020, Az. 60.1/1241-19-04, wird angeordnet, soweit die Forderung einen Betrag von 670,- € übersteigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 180,- € festgesetzt.

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