Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-12-18, 12 L 1238/20

12 L 1238/20Verwaltungsgericht18.12.2020

Regest

Die Bewerberauswahl für eine Professur hat sich an dem in der Stellenausschreibung zugrunde gelegten Anforderungsprofil zu orientieren.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1238/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-18

Aktenzeichen: 12 L 1238/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:1218.12L1238.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123 Abs 1

Leitsätze

Die Bewerberauswahl für eine Professur hat sich an dem in der Stellenausschreibung zugrunde gelegten Anforderungsprofil zu orientieren.

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die ausgeschriebene W1-Tenure-Track-Professur (nach W2) für „das Recht der digitalen Wirtschaft“ mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beige-ladenen, die diese selbst trägt.

  1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 16.000,- € festgesetzt.

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