Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-11-26, 4 L 1607/20

4 L 1607/20Verwaltungsgericht26.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 L 1607/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-26

Aktenzeichen: 4 L 1607/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:1126.4L1607.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: SchulG § 41 Abs. 1, 5

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

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