Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-11-24, 6z L 1418/20

6z L 1418/20Verwaltungsgericht24.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6z L 1418/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-24

Aktenzeichen: 6z L 1418/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:1124.6Z.L1418.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: StudienplatzVVO NRW § 10

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfefür das Eilverfahren wird abgelehnt.
    1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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