Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-09-11, 20 L 1235/20

20 L 1235/20Verwaltungsgericht11.09.2020

Regest

1. Eine Person, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I in einem Haushalt lebt, ist nicht ohne Weiteres Ansteckungsverdächtiger im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 20 L 1235/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-11

Aktenzeichen: 20 L 1235/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0911.20L1235.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Normen: fSG § 30 Abs 1; IfSG § 2 Nr. 7

Leitsätze

  1. Eine Person, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I in einem Haushalt lebt, ist nicht ohne Weiteres Ansteckungsverdächtiger im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG.

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 3458/20 gegen die Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 7. September 2020 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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