Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-09-10, 8 K 871/17

8 K 871/17Verwaltungsgericht10.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 8 K 871/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-10

Aktenzeichen: 8 K 871/17

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0910.8K871.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 5 Abs 4 FreizügG/EU

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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