Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-08-26, 9 L 1087/20

9 L 1087/20Verwaltungsgericht26.08.2020

Regest

Zur regelmäßig anzunehmenden Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach forensisch nachgewiesenem Konsum harter Drogen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 1087/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-26

Aktenzeichen: 9 L 1087/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0826.9L1087.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 46 Abs. 1 Satz 1; Ziffer 9.1. Anlage 4

Leitsätze

Zur regelmäßig anzunehmenden Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach forensisch nachgewiesenem Konsum harter Drogen.

Tenor

    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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