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6 K 11681/17•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-08-11, 6 K 11681/17
6 K 11681/17Verwaltungsgericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 6 K 11681/17
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0811.6K11681.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: VwVG NRW §§ 55, 57, 60, 63, 64 VwVfG NRW § 43
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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