Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-07-16, 16 K 3211/19

16 K 3211/19Verwaltungsgericht16.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 K 3211/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2020-07-16

Aktenzeichen: 16 K 3211/19

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0716.16K3211.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: OBG NRW § 14 Abs. 1; OBG NRW § 17; OBG NRW § 18; StGB § 130 Abs 1; VwGO § 113 Abs 1 Satz 4

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 9. Juli 2019 rechtswidrig gewesen ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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