Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-06-15, 9 L 500/20

9 L 500/20Verwaltungsgericht15.06.2020

Regest

Zur Kenntniserlangung der Fahrerlaubnisbehörde von Punkten durch Online-Abfrage.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 500/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-15

Aktenzeichen: 9 L 500/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0615.9L500.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: StVG § 4 Abs 5, § 4 Abs 6, § 4 Abs 8 Satz 1

Leitsätze

Zur Kenntniserlangung der Fahrerlaubnisbehörde von Punkten durch Online-Abfrage.

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.