Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-06-10, 1 L 623/20

1 L 623/20Verwaltungsgericht10.06.2020

Regest

Kein pandemiebedingter Abbruch der Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 L 623/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-10

Aktenzeichen: 1 L 623/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0610.1L623.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: LBG NRW § 65 Abs 3 Satz 1 Nr 3

Leitsätze

Kein pandemiebedingter Abbruch der Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell

Tenor

    1. Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.
    1. Der Streitwert wird auf 19.137,76 Euro festgesetzt.

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