Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-05-19, 18 K 5422/17

18 K 5422/17Verwaltungsgericht19.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 18 K 5422/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-19

Aktenzeichen: 18 K 5422/17

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0519.18K5422.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: GG Art. 105 Abs 2a

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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