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18 K 5422/17•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-05-19, 18 K 5422/17
18 K 5422/17Verwaltungsgericht19.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-19
Aktenzeichen: 18 K 5422/17
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0519.18K5422.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: GG Art. 105 Abs 2a
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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