Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-04-28, 9 K 8146/16

9 K 8146/16Verwaltungsgericht28.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 K 8146/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-28

Aktenzeichen: 9 K 8146/16

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0428.9K8146.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: BauGB § 34, BauGB § 29; BauNVO § 6

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.