Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-04-28, 9 K 5023/15

9 K 5023/15Verwaltungsgericht28.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 K 5023/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-28

Aktenzeichen: 9 K 5023/15

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0428.9K5023.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: BauO NRW § 6 BauO NRW § 82 BauO NRW § 58

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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