Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-04-16, 9 L 54/20

9 L 54/20Verwaltungsgericht16.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 54/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-16

Aktenzeichen: 9 L 54/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0416.9L54.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: StVG § 3 VwGO § 80 Abs 5

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt

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