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12 L 1725/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-04-07, 12 L 1725/19
12 L 1725/19Verwaltungsgericht07.04.2020
Ist die einer Auswahlentscheidung zugrunde liegende dienstliche Beurteilung fehlerhaft, weil ein erforderlicher Beurteilungsbeitrag nicht eingeholt worden ist, so schlägt dieser Beurteilungsfehler auf die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung durch.
Entscheidungsdatum: 2020-04-07
Aktenzeichen: 12 L 1725/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0407.12L1725.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Ist die einer Auswahlentscheidung zugrunde liegende dienstliche Beurteilung fehlerhaft, weil ein erforderlicher Beurteilungsbeitrag nicht eingeholt worden ist, so schlägt dieser Beurteilungsfehler auf die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung durch.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
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