Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-03-05, 16 L 250/20

16 L 250/20Verwaltungsgericht05.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 L 250/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-05

Aktenzeichen: 16 L 250/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0305.16L250.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: DSchG NRW §§ 27 Abs. 1, 9 Abs. 1 b)

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage (16 K 706/20) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. Februar 2020 wird wiederhergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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